Konzept Streetwork/ Mobile Jugenarbeit

0. Konzeptionsentwicklung

Die Konzeption für Streetwork / Mobile Jugendarbeit im Rahmen der städt. Jugend(sozial)arbeit wurde vom Kinder- und Jugendkontaktbüro entwickelt.

 

1. Grundsatz

Streetwork / Mobile Jugendarbeit ist Bestandteil der städt. Jugend(sozial)arbeit. Für Streetwork / Mobile Jugendarbeit werden neben den sachlichen und fachlichen auch dienstrechtliche Rahmenbedingungen geschaffen. Hierzu zählen u.a. die Möglichkeit zu örtlich angesiedelter Öffentlichkeitsarbeit, Autonomie in Ein­zelfallentscheidungen, Hilfestellungen bei Absprachen mit der Polizei und ggf. Verweigerung der Aussagegenehmigung gegenüber Ermittlungsbehörden (BAG 1987:4). Die Verschwiegenheit gilt gegenüber einzelnen Jugendlichen, gegenüber Eltern und gegenüber Behördenvertretern.

Darüber hinaus wird Streetwork / Mobile Jugendarbeit von obrigkeitsstaatlichen Kontrollaufgaben befreit (Vermerke u. ä.).

 

Die Formen der Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen orientiert sich am Grundsatz von Persönlichkeit und Solidarität mit den Jugendlichen.

Streetwork / Mobile Jugendarbeit strebt an, in den einzelnen Stadtteilen Anlaufstellen für Jugendliche zu schaffen, in denen Hilfsangebote gemacht werden können. Streetwork / Mobile Jugendarbeit unterstützt eine institutionelle Zusammenarbeit aller Einrichtungen, die soziale Dienstleistungen erbringen und tritt als Bündnispartner in den einzelnen Stadtteilen für Vereine, Kirchengemeinden u. ä. auf.

 

2. Rechtsgrundlagen

Die Kreisstadt Saarlouis übernimmt entsprechend § 69 Abs. 5 Kinder- und Ju­gendhilfegesetz (KJHG) Aufgaben entsprechend des Leistungsbereiches im örtlichen Bereich.

Der allgemeine Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts der Jugendlichen (Leistungsberechtigten) wird in den §§ 5 und 36 KJHG definiert.

Weiter fordert § 9 KJHG die Jugendhilfe auf, Leistungen nach den Vorstellungen der Jugendlichen und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Jungen und Mädchen auszurichten.

Die §§ 1 und 8 KJHG weisen darauf hin, dass die Interessenvertretung von Jugendlichen im Rahmen kommunaler Maßnahmen, die Jugendliche mittelbar oder unmittelbar betreffen, entsprechend berücksichtigt wird.

Der spezielle Leistungsbereich Streetwork / Mobile Jugendarbeit wird in den §§ 11, 13 und 14 KJHG und in den §§ 7, 8 und 9 Kinder- und Jugendhilfegesetz des Saarlandes vom 01. Juni 1994 (AGKJHG) definiert.

Unter anderem wird im § 11 Abs. 3 KJHG die „Jugendberatung“ als ein Schwerpunkt ausgewiesen und im §11 Abs. 2 KJHG werden explizit die „offene Jugendarbeit“ und „gemeinwesenorientierte Angebote“ benannt.

Ergänzend müssen aber weitere Gesetzesgrundlagen zur Spezifizierung herangezogen werden. Im § 28 KJHG werden neben den „Erziehungsberatungsstellen“ auch „andere Beratungsdienste und Einrichtungen“ benannt. In § 29 KJHG „soziale Gruppenarbeit“ wird der Anspruch für Jugendliche beschrieben, bei „Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen“ Hilfsangebote zu nutzen. Letztlich werden im vierten Abschnitt „Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige“ weitere rechtliche Grundlagen definiert. Ein weiterer zwingender Rechtsanspruch wird aus dem § 27 Abs. 3 KJHG und § 41 Abs. 2 KJHG abgeleitet.

 

3. Zielsetzung

Wesentlicher Bestandteil von Streetwork / Mobile Jugendarbeit ist das Erkennen der Unterschiede und Eigenarten der verschiedenen Lebenslagen der Zielgruppen. Durch den Streetwork - Ansatz wird die Möglichkeit geboten, auch sozial benachteiligten Jugendlichen, die nicht durch Angebote der allgemeinen Jugendarbeit sowie sozialpädagogische Angebote erreicht werden, wieder zu erreichen. Hierbei ist das Ziel, Hilfen bei der Alltagsbewältigung anzubieten.

Streetwork / Mobile Jugendarbeit erstrebt die Herstellung von Kontakten zu nichtorganisierten Jugendlichen in deren spezifischem Umfeld. Die praktische Arbeit wird zielgruppenorientiert und gemeinwesenorientiert ausgerichtet.

Persönliche und soziale Fähigkeiten und Stärken sollen ausgebaut werden, ebenso sollen Handlungs- und Bewältigungskompetenzen gefördert werden.

Streetwork / Mobile Jugendarbeit arbeitet mit einem ganzheitlichen Ansatz. Beratung und Freizeitarbeit fließen im Ansatz zusammen.

Darüber hinaus signalisiert Streetwork / Mobile Jugendarbeit Probleme der nicht organisierten und erreichten Jugendlichen sowie die Defizite im Hilfesystem und versucht, durch spezielle Aktionen zwischen den Jugendlichen und Institutionen zu vermitteln und Brücken zu schlagen.

Streetwork / Mobile Jugendarbeit wird auf der Grundlage eines ganzheitlichen Ansatzes geleistet. Hierbei fließen die Beratungsarbeit sowie die Freizeitarbeit im eigentlichen Ansatz zusammen. Das jeweilige methodische Vorgehen orientiert sich an den vor Ort vorgefundenen Erfordernissen der Praxis. Streetwork / Aufsuchende Arbeit kann daher nicht auf einen Ansatz oder eine Methode reduziert werden, sondern die Vielzahl der Ansätze und Methoden, die entsprechend des Bedarfes angewendet werden, zeichnen diese Arbeit aus.

 

4. Zielgruppe

Streetwork / Mobile Jugendarbeit richtet sich an Jugendliche und junge Erwach­sene, die durch bestehende Freizeit- und Beratungsangebote nicht mehr erreicht werden. Diese Jugendlichen sind häufig in Cliquen zusammengeschlossen und haben in der Regel ihre informellen Treffpunkte in den Stadtteilen (z.B. Spiel­plätze, Parkanlagen, Schutzhütten u.ä.).

 

5. Handlungsansätze und Methoden

5.1. Streetwork / Mobile Jugendarbeit

Streetwork / Mobile Jugendarbeit agiert im Lebensraum der Jugendlichen und somit in deren spezifischem Umfeld. Streetwork / Mobile Jugendarbeit muss den Gesamtzusammenhang der Lebensbewältigungsprobleme der Jugendlichen und die ihnen zur Verfügung stehenden materiellen, räumlichen und sozialen Ressourcen im Ansatz berücksichtigen.

Streetwork / Mobile Jugendarbeit ist in seinen Ansätzen zielgruppen- und gemeinwesenorientiert.

Streetwork / Mobile Jugendarbeit versteht sich als niedrigschwelliges Angebot, das in dem jeweiligen Umfeld der Jugendlichen arbeitet und ein konstruktives Vertrauen als Basis der Arbeit benötigt. Die Nähe zur jeweiligen Gruppe und das „sich im Umfeld bewegen“ ist Methode.

Vom Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit wurden in Modellversuchen Streetworkprogramme durchgeführt. Als wichtige Aspekte und Eigenschaften, die in Streetworkprojekten beachtet werden müssen, wurden Akzeptanz, Sensibilität, Loyalität, Kooperation, Freiwilligkeit, Anonymität, Methoden, Distanz und Nähe, Idealismus, Anforderungsprofile und Funktion gesehen.

In der neueren Literatur wird der Arbeitsablauf über die Begriffe „Kartieren, Kontakt etablieren, Kennenlernen, Motivieren, Vermittlungsaktivitäten“ definiert.

Streetwork / Mobile Jugendarbeit verläuft in verschiedenen Phasen. Zu Beginn der Arbeit steht das „Kartieren“, was eine intensive Sozialanalyse mit Feld- und Stadtteilanalyse über das Gebiet, die Gruppen usw. beinhaltet. Im nächsten Schritt wird über entsprechende Methoden der „Kontakt etabliert“. Das gegenseitige „Kennenlernen“ steht dann als nächster Schritt im Mittelpunkt. Hierüber werden die Kontakte zur Szene geknüpft und ein Vertrauensverhältnis lässt sich allmählich aufbauen. Ist dieser Kontakt gelungen, kann das „Motivieren“ stärker in die Arbeit einfließen und die Beratungstätigkeit beginnen. In dieser Phase werden dann auch die „Vermittlungsaktivitäten“ zwischen den Jugendlichen und Elternhaus, Einrichtungen, Behörden, Schulen u. ä. verstärkt eingesetzt. Berücksichtigt werden muss, dass die entsprechenden Schritte in jeder Gruppe unterschiedliche Zeit in Anspruch nehmen und ein Erfolg sich erst nach einem längeren Zeitraum einstellt.

Allen Ansätzen und Methoden von Streetwork / Mobile Jugendarbeit ist gemeinsam, dass die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme einen zentralen Stellenwert einnimmt.


W. Miltner unterscheidet drei idealtypische Kontaktformen:

• die „defensive Form“, in der die pädagogische Funktion zunächst im Hintergrund steht, um über einen längeren Zeitraum an den Trefforten der einzelnen Zielgruppen deren soziale Strukturen, Gewohnheiten und Eigenheiten kennen zu lernen,

• die “indirekte Form“, bei der bereits zu einzelnen Jugendlichen ein Vertrauensverhältnis besteht und so eine Annährung an die Gruppe erfolgen kann aber auch die Möglichkeit des Rückzuges noch offen bleibt,

• die „offensive Form“, in der intensive Kontakte bestehen und durch konkrete Handlungen die Möglichkeit für Beratungen bei Konflikten und Problemen eröffnet ist und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden können.

Die jeweiligen Kontaktformen sind in der praktischen Arbeit nicht starr, sondern gehen flexibel ineinander über.

Streetwork / Mobile Jugendarbeit setzt als lebensbezogene Jugendberatung daher an der konkreten Lebenslage Jugendlicher an und entwickelt Veränderungsprozesse aus den jeweiligen gegebenen Verhältnissen und Verständigungsformen heraus. Institutionelle Schwellenängste werden durch die offensive Kontaktform abgebaut.

Einzelfallberatung wird daher im Kontext der Gruppe geführt. Ressourcen einzelner Gruppenmitglieder, die unterstützend und solidarisch den Beratungsprozeß mittragen, werden genutzt. Die Gruppenberatung bezieht sich auf Schwierigkeiten, die die gesamte Gruppe betreffen (Ruhestörung, Delikte usw.).

 

Generell werden Beratungen im Rahmen der Einzelfallhilfe und Familienhilfe angeboten. Darüber hinaus werden die Ansätze der Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit berücksichtigt. Die Koppelung von Einzel- und Gruppenberatung mit freizeit- und erlebnispädagogischen Aktivitäten stärkt das Vertrauensverhältnis und fördert die konkreten Hilfen.

 

5.2. Freizeitbereich

Ein wichtiger Bestandteil von Streetwork / Mobile Jugendarbeit ist im Rahmen des ganzheitlichen Ansatzes der Freizeitbereich. Beratung und Freizeitangebote müssen im Verbund gesehen werden.

Jugendfreizeitarbeit findet im Rahmen von Streetwork / Mobile Jugendarbeit größtenteils in speziell ausgewiesenen Räumlichkeiten, aber auch extrem vor Ort statt. Sportliche Aktivitäten, Wochenendfreizeiten, Ferienangebote u. ä. werden zielgruppen- und cliquenorientiert angeboten.

Im Freizeitbereich bedarf es einer besonderen Methodik und Didaktik der freizeit- kulturellen Animation (Animotive Didaktik). Leitprinzipien beruhen auf vorhandenen Voraussetzungen der Teilnahme, wie die Zeiteinteilung, Freiwilligkeit und Zwangslosigkeit sowie die Möglichkeiten der Teilnehmer in Bezug auf die Wahlmöglichkeit, Entscheidungsmöglichkeit und Initiativmöglichkeit.

 

Streetworker

Lars Winter

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